Einige Frauen im Rentenalter, die aufgrund einer Krebserkrankung den Verlust ihrer Brust erlitten haben, können sich keine externen Brustprothesen mehr leisten.
Denn seit der Überarbeitung der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist der Erstattungsbetrag für diese Brustprothesen drastisch gesunken. Diese Frauen im Rentenalter, die keinen Anspruch auf IV-Leistungen haben, müssen die Differenz nun aus eigener Tasche bezahlen.
Die Krebsliga Freiburg setzt sich an der Seite der Krebsliga Schweiz für die Bekämpfung dieser Diskriminierung ein.